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Wir sind gegen die Einschränkung der Vertrags- und Berufsfreiheit

Gleichzeitig stimmten die Mitglieder für den Erhalt der Doppeltätigkeit und für die Fortführung des Systems der erfolgsabhängigen Vergütung. Zudem wurde in der Mitgliederversammlung die „Erklärung aus Kassel“ verabschiedet, wonach der Makler fairer Mittler zwischen Käufer und Verkäufer ist.

„Für eine bundeseinheitliche Regulierung gibt es keinen Bedarf, da in 75 Prozent der Märkte in Deutschland die Provision ohnehin zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird“, so IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. Das sei nicht nur aus Sicht des IVD eine faire und transparente Regelung und werde den unterschiedlichen Entwicklungen der Immobilienpreise in den Regionen gerecht. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Verbraucher empfindet die Teilung der Provision als gerecht. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen IVD-Umfrage unter mehr als 1.600 Verbrauchern.

„Die Immobilienpreise steigen nicht in allen Gebieten, in kleineren und mittelgroßen Städten fallen sie teilweise sogar. Die Preisdynamik in Frankfurt/Main, Hamburg und Berlin kann nicht als Maßstab für ganz Deutschland gesehen werden und sollte nicht zu unangemessenem Aktionismus der Politik führen, zumal die Zielsetzung der Politik, den Käufer mit dem Bestellerprinzip zu entlasten, nicht erreicht wird“, so der IVD-Präsident.

Schick weiter: „Verkäufer würden etwaige Mehrbelastungen auf den Kaufpreis aufschlagen und die Käufer müssten auf den erhöhten Kaufpreis die Grunderwerbsteuer zahlen. Würde der Gesetzgeber die Immobilienmakler zwingen, nur noch einseitig für die Verkäuferseite zu arbeiten, verlören die Käufer eine dringend benötigte Beratung beim Immobilienkauf. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.“

Diesen Einschätzungen folgten auch die mehr als 400 Teilnehmer auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung und verabschiedeten die „Erklärung von Kassel“. Dem Selbstverständnis folgend arbeitet der Makler für Käufer und Verkäufer gleichermaßen und weist seine Vertragspartner entsprechend darauf hin. Damit ist ein gesetzgeberischer Eingriff einmal mehr überflüssig. Zur Steigerung der Transparenz sollen Käufer und Verkäufer über die Gesamtprovision informiert werden.

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