München ist bekannt für seine Innovationskraft und Weitsicht. Dies zeigt sich auch in der kommunalen Wärmeplanung. Obwohl Städte über 100.000 Einwohner bis Ende Juni 2026 Zeit haben, ihre Wärmeplanung abzuschließen, hat die Stadt bereits einen vorläufigen Wärmeplan veröffentlicht. Auf Wunsch des Stadtrats sollen Wärmenetzgebiete satzungsrechtlich nach § 27 Wärmeplanungsgesetz (WPG) aber erst ab Mitte 2026 ausgewiesen werden.

Der vorläufige Wärmeplan Münchens wurde bereits im Internet veröffentlicht und bietet Immobilienbesitzern und Verwaltern frühzeitig Informationen zur künftigen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Quellen. Damit positioniert sich München als Vorreiter und gehört zu den ersten Kommunen in Deutschland, die eine solche Orientierungshilfe geben.

Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Städte über 100.000 Einwohner, wie München, bis Mitte 2026 ihre Wärmeplanung abschließen. Eine frühere satzungsrechtliche Ausweisung von Wärmenetzgebieten würde strengere Regelungen des GEG bereits einen Monat nach Bekanntgabe in Kraft setzen.

So müssen fossile Heizungssysteme bereits seit Januar 2024 schrittweise durch Systeme mit progressiv steigenden Anteilen erneuerbarer Energien ersetzt werden. Bis 2045 sollen 100 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Einen Monat nach Bekanntgabe der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung greift die Vorgabe, dass jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energie betrieben werden muss. Eine frühzeitige Ausweisung der Wärmenetzgebiete nach § 27 WPG könnte die Frist jedoch deutlich verkürzen.

Die frühzeitige Wärmeplanung bietet Vorteile wie eine zeitnahe Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen der Eigentümer und die Möglichkeit der Nutzung der aktuellen Förderprogramme. Jedoch bringen die dadurch früher eintretenden Pflichten nach dem GEG auch Herausforderungen wie höhere Investitionskosten und schneller notwendigen Anpassungsbedarf mit sich.

Um eine ausgewogene und gut vorbereitete Umsetzung der Maßnahmen durch die Eigentümer sicherzustellen, sollten die gesetzlichen Fristen ausgeschöpft werden. Die Stadt München und andere kommunale Wärmeplanungs-Vorreiter, für die endgültige Ausweisung der Wärmenetzgebiete die gesetzlich möglichen Fristen auszuschöpfen. Alle notwendigen Planungsschritte sollten mit Bedacht und in enger Absprache mit allen Beteiligten unternommen werden. So wird sichergestellt, dass der Übergang zu nachhaltigen Wärmeversorgungssystemen sowohl ökologisch als auch ökonomisch erfolgreich ist.

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